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Auszug aus der Computerzeitschrift com!online 9/2003

Mit einem Bein im Knast

Auf der eigenen Website lauert so manche rechtliche Gefahr, die Sie teuer zu stehen kommen kann. Hier erhalten Sie Aufklärung über juristische Fußangeln und über Wege durch den Paragrafen-Dschungel

Aufgepasst! Wenn Sie eine Homepage im Internet veröffentlichen, sollten Sie einer Reihe von Stolpersteinen aus dem Weg gehen, denn rechtliche Versäumnisse können schnell teuer werden. Es gibt reichlich findige Rechtsanwälte, die bei Mängeln im Web rasch mit Abmahnung und Gebühren reagieren. Von diesen Pflichten sind auch rein private Websites nicht entbunden, Hier einige mögliche Fallen und wie Sie diese umgehen.

Brisante Feuerwehrseite
Ein Fallbeispiel: Sie interessieren sich für die Feuerwehr und frönen Ihrer Leidenschaft auch im Internet. Auf einer aufwendig gestalteten Homepage haben Sie alles an Informationen rund um die Feuerwehren dieser Welt zusammengetragen. Eines Tages flattert eine Abmahnung in Ihren Briefkasten. Grund: Sie haben gegen mehrere gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Der Absender, ein Rechtsanwalt, beließ es nicht bei der Aufforderung, die Fehler zu beheben, sondern wollte auch seine Gebühren ersetzt bekommen und legte eine
Rechnung über 5000 Euro bei. Die müssen Sie bezahlen.

Alles an den Haaren herbeigezogen, denken Sie? Keineswegs! Aber was waren die Versäumnisse? Zunächst ist der private Charakter der Feuerwehr-Homepage vor dem Gesetz nebensächlich. Die meisten Rechtspflichten entstehen zwar, wenn Sie eine Site geschäftsmäßig unterhalten, aber das ist juristisch gesehen bereits der Fall, wenn sie dauerhaft erreichbar ist -eine typische Eigenschaft jeder Website. Es gelten in vielerlei Hinsicht die gleichen Vorschriften wie für gewerbliche Seiten, selbst wenn Sie keinen müden Euro mit Ihrer Homepage verdienen.

Da tröstet es wenig, dass kürzlich eine Untersuchung der hundert meistbesuchten Websites zu dem Ergebnis kam, dass keine einzige hundertprozentig sämtlichen Bestimmungen entsprach. Das kann neben der Abmahnung noch ganz andere Folgen haben. Weisen Sie nicht explizit mit einer Frist auf das Widerrufsrecht für Verträge hin, gilt dieses Recht unter Umständen unbefristet. Das trifft allerdings nur Webseiten, die den Fernabsatzvorschriften unterliegen, etwa Seiten mit Webshops.
Besitzen Sie selbst keine Homepage, sondern gestalten Sie als Dienstleister Webseiten für andere, sind Sie mit im Boot der Verantwortung. Schließen Sie die Haftung im Werkvertrag nicht ausdrücklich aus, nimmt die Rechtsprechung an, dass Sie die Regeln kennen. Insofern ist es auch wichtig für jeden, der hobbymäßig oder gar als Ich-AG unter die Webdesigner gegangen ist, die entsprechenden Bestimmungen zu kennen


Pflichtprogramm
Was müssen Sie also auf Ihren Seiten einbauen, um auf der Seite des Gesetzes zu stehen?

Die wichtigste Pflicht eines Webmasters ist das Einrichten eines Impressums. Darin nennen Sie die Person mit Adresse, die für den Auftritt verantwortlich ist. Bei einer Firma oder einem Gewerbebetrieb reicht nicht allein die Anschrift, es muss eine Person genannt sein, die bei Rechtsstreitigkeiten den Kopf hinhält.
Zum Impressum gehört außerdem die gesamte Palette persönlicher Angaben:
eine postalische Anschrift, an die ein Schreiben zur Niederschrift zustellbar ist. Da Sie nicht im Postfach übernachten können, gilt eine solche Adresse nicht. Zudem müssen Sie Telefon, falls vorhanden Fax- sowie eine E-Mail-Adresse angeben. Und eine Mail an diese Adresse muss Sie schnell erreichen können - die Drittadresse, die Sie alle acht Wochen checken, sollten Sie hier nicht verwenden.

Beim Impressum ist zudem nicht nur wichtig, dass es irgendwo vorhanden ist. Es sollte auch leicht erreichbar über die Hauptseite zu finden sein. "Leicht erreichbar" bedeutet, der Link sollte mit dem Wort Impressum verknüpft sein und sich nicht etwa hinter "Über uns" oder "Sonstiges" verbergen. Ein Website-Betreiber wurde tatsächlich verklagt, weil er das Impressum im "Backstage"-Bereich versteckte. Das fand der Richter nicht ausreichend und gab der Klage Recht.
Tipp: Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihr Impressum auch Impressum nennen und den Link deutlich sichtbar auf der Hauptseite platzieren.

Geschäftsbedingungen
Grundlage jeder Geschäftsbeziehung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB. Damit die AGB gelten, müssen sie während des gesamten Einkaufsvorgangs abrufbar sein.
Am besten bauen Sie ein Kästchen ein, über das der Kunde vor dem Abschluss des Kaufs bestätigt, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben. Dieses Kästchen deaktivieren Sie standardmäßig, so dass der Anwender ein Häkchen setzen muss, um den Vorgang abzuschließen.
In den AGB regeln Sie auch das Rückgaberecht und die Widerspruchsfrist. Teilen Sie Ihren Kunden diese vor dem Kauf mit, so kann sie auf zwei Wochen begrenzt werden. Nach dem Kauf sind es vier Wochen, und wenn Kunde gar keine Nachricht erhält, läuft die Frist unbegrenzt und er kann jederzeit zurücktreten, auch nach zwei Jahren! Ein Muster für die Widerrufsbelehrung finden Sie auf der Seite des BMJ
www.bmj.bund.de

Haftung für Links
Eine besondere Bedeutung im Web haben die Verweise auf andere Websites. Wer sich auf der eigenen Seite nicht ausdrücklich von den Inhalten distanziert, die sich auf der gelinkten Seite befinden, könnte gelinkt sein - er übernimmt dann nämlich die Verantwortung

Das hat 1998 das Landgericht Hamburg so entschieden (Aktenzeichen 312 0 85/98).
In diesem Urteil hat das Gericht auch festgestellt, dass Sie sich ausdrücklich von dieser Verantwortung befreien müssen, indem Sie sich von den Links distanzieren. Hierfür gibt es Disciaimer, also Texte mit einer allgemein formulierten Aussage, dass Sie von den Inhalten der verlinkten Seiten abrücken.

Wichtig: Der Disciaimer sollte im gleichen grafischen Stil gestaltet sein wie Ihre übrige Website. Ein Link oder Verweis auf die populäre Seite www.disclaimer.de/dis claimer.htm reicht nicht aus.

Tipp: Gestalten Sie eine Seite mit einem Text, wie er bei www.disclaimer.de steht, und passen diesen an Ihr Seitenlayout an. Anschließend verlinken Sie diese Seite unter dem Namen "Disclaimer" auf Ihrer Hauptseite.

Links auf DownIoad-Adressen für Dateien, die gegen das Recht verstoßen, bleiben illegal und sind auch dann nicht erlaubt, wenn Sie sich davon distanzieren.
Durch Links dürfen Sie auch nicht den Eindruck erwecken, die verlinkten Inhalte würden zu Ihrem eigenen Angebot gehören. Weiterhin ist verboten, durch Links den Eindruck einer Geschäftsverbindung zu erwecken, wenn diese gar nicht besteht. Nur weil Sie einmal für einen Mercedes-Gebrauchtwagenhändler eine Homepage gestaltet haben, sind Sie noch lange kein Geschäftspartner von Daimler-ChrysIer.

Tipp: Platzieren Sie Banner auf Ihrer Homepage, müssen Sie diese an geeigneter Stelle als Werbung kennzeichnen.

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